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Thermenservice Informationen: Wie viel, Was wird, Wie oft, Was umfasst, Wie lange, Wer bezahlt,Was fällt, Was versteht, Wieso, Was passiert, Welche Marken…

Der Standard Thermenservice beinhaltet folgende Leistungen (bei Heizwertthermen mit Kaminanschluss)

  • Kontrolle und gründliche Reinigung des Wärmetauschers, des Zünd- und Hauptbrenners, der Abgaswege im Gasgerät (bei B11-Geräten: Strömungssicherung, Abgasrohre bis zum Kaminanschluss).
  • Überprüfen der Funktion von Zündeinrichtung, Abgasaustrittwächter, Wasserteilen und (integriertem) Ausdehnungsgefäß.
  • Überprüfen des Wasserdrucks der Heizungsanlage (bei Bedarf Nachfüllen und Entlüften).
  • Überprüfen der Funktionstüchtigkeit von Sperrschaltungen und Abgasklappen (Behebung von Fehlern bzw. notwendige Reparaturen werden extra verrechnet).
  • Überprüfen der äußeren Dichtheit von Gasteil und Geräteabsperreinrichtung.
  • Überprüfung der Gasmenge (bei Bedarf korrekte Justierung).
  • Wegzeit innerhalb Wiens.
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Der Standard Thermenservice samt Abgasmessung beinhaltet folgende Leistungen (bei Heizwertthermen mit Kaminanschluss)

  • Kontrolle und gründliche Reinigung des Wärmetauschers, des Zünd- und Hauptbrenners, der Abgaswege im Gasgerät (bei B11-Geräten: Strömungssicherung, Abgasrohre bis zum Kaminanschluss).
  • Überprüfen der Funktion von Zündeinrichtung, Abgasaustrittwächter, Wasserteilen und (integriertem) Ausdehnungsgefäß.
  • Überprüfen des Wasserdrucks der Heizungsanlage (bei Bedarf Nachfüllen und Entlüften).
  • Überprüfen der Funktionstüchtigkeit von Sperrschaltungen und Abgasklappen (Behebung von Fehlern bzw. notwendige Reparaturen werden extra verrechnet).
  • Überprüfen der äußeren Dichtheit von Gasteil und Geräteabsperreinrichtung.
    Überprüfung der Gasmenge (bei Bedarf korrekte Justierung).
  • Abgasmessung nach gesetzlichen Vorgaben (Das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 schreibt die wiederkehrende Überprüfung bei mit Gas befeuerten Feuerungsanlagen und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW alle vier Jahre und bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW bis 50 kW alle 2 Jahre vor.
  • Wegzeit innerhalb Wiens.
zur Terminvereinbarung

Das Brennwert Thermenservice beinhaltet folgende Leistungen:

  • Kontrolle und gründliche Reinigung des Wärmetauschers, des Zünd- und Hauptbrenners, der Abgaswege im Gasgerät
  • Überprüfen der Funktion von Zündeinrichtung, Wasserteilen und integriertem Ausdehnungsgefäß
  • Überprüfen des Wasserdrucks der Heizungsanlage (bei Bedarf Nachfüllen und Entlüften)
  • Überprüfen der äußeren Dichtheit von Gasteil und Geräteabsperreinrichtung
  • Funktionskontrolle der Kondensatableitung
  • Überprüfung der Gasmenge (bei Bedarf korrekte Justierung)
  • Wegzeit innerhalb Wiens

Allgemeine Hinweise:

Servicearbeiten sind Wartungsarbeiten an einer im Prinzip funktionierenden Heiz- oder Kombitherme. Sollte über die oben angeführten Reinigungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Behebung von Fehlern und Störungen notwendig sein, werden die entsprechenden Reparaturmaßnahmen extra verrechnet. Extra verrechnet werden auch der Austausch von Verschleißteilen wie Zündelektroden und dergleichen mehr.

plus Materialkosten zwischen 18,- € und 48,- € für die obligatorisch zu wechselnden herstellerspezifischen Brennkammer-Dichtungen. Preisangaben in Euro, inkl. Wegzeit innerhalb Wiens und inkl. 20% MWSt.

Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.

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Abgasmessung beinhaltet folgende Leistungen (bei Gasthermen und Durchlauferhitzer)

  • Bei der Abgasmessung werden unter anderem umwelt- und klimarelevante Abgase (CO, CO2, NOX) und der Gehalt an festen Bestandteilen bei kamingebundenen Gasheizthermen und Gas-Kombithermen erhoben um festzustellen, ob die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.
  • Das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 schreibt die wiederkehrende Überprüfung bei mit Gas befeuerten Feuerungsanlagen und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung unter 26 kW alle vier Jahre und bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW und Warmwasserbereitern mit einer Nennwärmeleistung ab 26 kW alle 2 Jahre vor.
  • Die Verantwortung dafür, dass die Messung durchgeführt wird, liegt beim Betreiber. Der Rauchfangkehrer hat den Überprüfungsbefund bzw. die Prüfplakette festzustellen. Das Fehlen des Überprüfungsbefunds hat der Rauchfangkehrer nach Einräumung einer Frist der Behörde zu melden. Diese kann die Anlage sperren.
  • Preisangaben in Euro, inkl. Wegzeit innerhalb Wiens und inkl. 20% MWSt.
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ALLGEMEINE HINWEISE

Servicearbeiten sind Wartungsarbeiten an einer funktionierenden Heiz- oder Kombitherme. Sollte über die oben angeführten Reinigungsarbeiten und Funktionsprüfungen die Behebung von Fehlern und Störungen notwendig sein, werden die entsprechenden Reparaturmaßnahmen extra verrechnet.
Extra verrechnet werden auch der Austausch von Verschleißteilen wie Zündelektroden und dergleichen mehr.
Für alle Zusatzleistungen sind explizite Auftragserteilungen erforderlich.

Bitte beachten: Bei Mietverträgen, wo die Therme Bestandteil des Mietvertrags ist, ist der Vermieter / die Vermieterin für die Thermenreparatur zuständig und der Vermieter / die Vermieterin muss auch den Auftrag zur Thermenreparatur erteilen.

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